Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat die Online-Identifikationsverordnung (Online-IDV) novelliert. Seit 2. November 2021 haben Kredit- und Finanzinstitute sowie Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen die Möglichkeit, Neukunden mittels rein biometrischer Verfahren zu identifizieren.
Biometrische Identifikationsverfahren sind Verfahren zur Online-Identifikation, bei denen die gesamte Online-Identifikation oder einzelne Schritte davon ohne Beteiligung eines Mitarbeiters im Rahmen eines automatisierten elektronischen Verfahrens durchgeführt werden. Damit wurde einer bereits langbestehenden Forderung von Finanzdienstleistern Rechnung getragen.
Vor gegenständlicher Novellierung mussten im Rahmen der videounterstützten Überprüfung der Identität die Beteiligten an der Identifikation visuell wahrnehmbar sein. Außerdem musste eine gleichzeitige sprachliche Kontaktaufnahme möglich sein. In anderen Worten, ein Mitarbeiter des Finanzdienstleisters und der Neukunde mussten im Rahmen der Videoidentifizierung gleichzeitig anwesend sein und miteinander sprechen können.
Nunmehr kann die Identifizierung von Neukunden allein algorithmisch erfolgen, sodass die Anwesenheit eines Mitarbeiters des Finanzdienstleisters nicht mehr erforderlich ist.
Gegenständliche Novellierung wird in der Finanzwelt sehr begrüßt. Die Rufe wurden nämlich immer lauter, dass digitale Lösungen zur Kundenidentifikation, die auf künstlicher Intelligenz basieren, eine gleichwertige Sicherheit bieten, wie bei einer Identifikation mittels persönlicher Vorlage des Lichtbildausweises.
* * *Mag.a Leyla Farahmandnia