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Legal Update #40: KMU-Förderung für Rechte des geistigen Eigentums

6. März 2023
Legal Update #40: KMU-Förderung für Rechte des geistigen Eigentums

Auch dieses Jahr unterstützt der KMU-Fonds "Ideas Powered for business" (i) wieder kleine und mittlere Unternehmen, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Die Initiative der Europäischen Kommission läuft von 23. Jänner 2023 bis 8. Dezember 2023 und bietet KMU die großartige Möglichkeit, Kosten für Marken-, Geschmacksmuster- und Patentanmeldungen rückerstattet zu bekommen. Insgesamt werden EUR 27,1 Mio. an Finanzhilfen bereitgestellt.

1. Warum überhaupt KMU-Fonds?

Geistige Eigentumsrechte wie Marken, Muster, Patente und Urheberrechte sind für KMU von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Immaterielle Vermögenswerte wie zB Erfindungen, künstlerische Schöpfungen, Marken, Designs, Software, Know-How sind Eckpfeiler in der modernen Wirtschaft.

2. Was und wer kann gefördert werden?

Es werden Vorabdiagnosen (IP Scans) auf nationaler Ebene, Marken und Geschmacksmuster auf nationaler, regionaler, EU-Ebene und außerhalb der EU sowie – voraussichtlich ab März 2023 – Patente auf nationaler und europäischer Ebene gefördert. Gefördert werden KMU mit Sitz in der Europäischen Union. Dies umfasst Unternehmen mit weniger als 250 beschäftigten Personen und einem Jahresumsatz iHv höchstens EUR 50 Mio oder einer Jahresbilanzsumme iHv maximal EUR 43 Mio.

3. Höhe der Finanzhilfen

Es werden 90% der Kosten für Vorabdiagnosen von Rechten des geistigen Eigentums ("IP-Scan") erstattet. Dabei werden das Geschäftsmodell, die Produkte bzw Dienstleistungen sowie die Wachstumspläne des jeweiligen KMU, um bei der Ermittlung einer passenden Strategie im Bereich der geistigen Eigentumsrechte zu unterstützen und deren Wert zu ermitteln, untersucht. Marken und Geschmacksmuster werden auf nationaler, regionaler und EU-Ebene gefördert. Erstattet werden 75% der Anmeldegebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung. Weiters werden 50% der Grundgebühren für die Anmeldung, der Benennungsgebühren und der späteren Benennungsgebühren internationaler Marken bzw Geschmacksmuster erstattet. Zudem werden auch Patentrecherchen sowie nationale und europäische Patentanmeldungen zu 75% (maximal bis zu EUR 1.500) gefördert; dies voraussichtlich aber erst ab März 2023.

4. Wie funktioniert der Fonds?

KMU können Gutscheine (Gutschein 1 für IP Scans im Wert von EUR 1350; Gutschein 2 für Marken und Geschmacksmuster im Wert von EUR 1000; Gutschein 3 für Patente; Gutschein 4 für Sortenschutz) beantragen, welche eine Teilerstattung ermöglichen. In einem ersten Schritt wird die Finanzhilfe mittels Antragsformular auf der Website des EUIPO beantragt. Der Antrag kann dabei sowohl für den Gutschein 1 als auch für den Gutschein 2 beantragt werden. Wichtig ist also zu beachten, dass die Finanzhilfe vor Anmeldung der Marke, des Patents oder des Geschmacksmusters beantragt werden muss, um eine Erstattung zu erhalten. Nach Erhalt einer positiven Entscheidung können die Marken-, Muster- und/oder Patentanmeldungen bzw der IP-Scan durchgeführt werden: Der jeweilige Gutschein ist grundsätzlich zwei Monate ab Zustellung der Entscheidung über die Finanzhilfe gültig, das Ablaufdatum kann aber um zwei weitere Monate verlängert werden. In diesem Gültigkeitszeitraum ist der Gutschein einzulösen, also zB die Geschmacksmusteranmeldung einzureichen und die Erstattung der gezahlten Gebühren zu beantragen. Nach Einlösen des Gutscheins beginnt der Umsetzungszeitraum, welcher sechs Monate für Marken- und Designgutscheine beträgt. Gutscheine für IP-Scans werden direkt vom EUIPO aktiviert, wenn dieses von dem jeweiligen nationalen Amt über die Inanspruchnahme eines IP-Scans informiert wurde. Die Erstattung erfolgt binnen 30 Tagen ab Einreichung des Erstattungsantrags. Die Anträge auf Finanzhilfe können seit dem 23. Jänner 2023 bis zu dem 8. Dezember 2023 gestellt werden. Die Mittel des KMU-Fonds sind begrenzt. Sind die Mittel ausgeschöpft, endet der Antragszeitraum vorzeitig. Jeder Gutschein kann nur einmal jährlich beantragt werden. Gerne unterstützen wir Sie nicht nur bei Ihrem Vorhaben, Rechte des geistigen Eigentums zu schützen, sondern auch bei der Beantragung der Finanzhilfe! (i) Siehe auch https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/help-sme-fund-2023 (zuletzt abgerufen am 27.2.2023).

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