STADLER VÖLKEL Rechtsanwälte GmbH

The Sports Law Review: Sportrecht in Österreich

3. Dezember 2020
The Sports Law Review: Sportrecht in Österreich

In der neuesten Ausgabe der Sports Law Review findet sich auch ein Beitrag von Stadler Völkel Rechtsanwälte zum österreichischen Sportrecht. Dr. Arthur Stadler und Mag. Urim Bajrami analysieren die verschiedenen interdisziplinären Materien, die im Zusammenhang mit der Austragung und Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen zu beachten sind.

Die Autoren gehen etwa auf die steuerlichen Begünstigungen, die das österreichische Vereinsrecht für gemeinnützige Sportvereine bereithält ein und erörtern, ob hiervon auch Vereine profitieren können, die sich auch der Förderung des E-Sport verschrieben haben. Im Zuge dessen veranschaulichen sie, dass sich E-Sport problemlos unter die zahlreichen Definitionen des Sports, die sich in den verschiedenen Gesetzen und der Definition des EuGH finden, subsumieren lässt.

Die Qualifikation des elektronischen Sports als Sport hätte hierbei zur Folge, dass nicht nur im Rahmen einer Gesellschaftswette – das ist eine Wette, die auf jedes kulturelle Ereignis platziert werden darf – auf E-Sport Ereignisse getippt werden kann, sondern auch im Rahmen von klassischen Sportwetten. Arthur Stadler argumentiert in diesem Zusammenhang, dass die österreichischen Regelungen für Wettanbieter nicht mit primärem Unionsrecht vereinbar sind, sodass sie aufgrund des Normenkonflikts bei Wettanbietern aus EU-Staaten unangewendet zu bleiben haben.

Auch das Verbandsprinzip österreichischer Sportarten, welches nach einem monopolistischen Prinzip aufgebaut ist und an dessen Spitze die nationalen und internationalen Verbände stehen, wird durchleuchtet. Dabei gehen die Autoren insbesondere auf die Vereinsschiedsgerichtsbarkeit, der sich die einzelnen Sportverbände und Athleten im Rahmen des Verbandsregelwerks unterwerfen müssen, ein.

Weiters werden die verschiedenen juristischen Hürden im Zusammenhang mit der Veranstaltung von sportlichen Wettkämpfen die besondere urheberrechtliche Situation von sportlichen Veranstaltungen dargestellt. Da das österreichische Urheberrecht keinen speziellen urheberrechtlichen Schutz für Sportveranstaltungen kennt, müssen sich Sportveranstalter über das Hausrecht weiterhelfen.

Unternehmen sowie Athleten wird im Ergebnis ein komprimierter Überblick auf dem Gebiet des Sportrechts geboten, um rechtliche Stolpersteine bei geschäftlichen Vorhaben zu vermeiden.

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